Aktuelles

14
Apr

Liebe Eltern und Patienten,

 

Ab dem 01.01.2024 dürfen für gesetzlich versicherte Patienten nur noch elektronische Rezepte (e-Rezept) ausgestellt werden.

Wichtig:

Bringen Sie bitte bei jedem Praxisbesuch die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Diese benötigen wir, wie bisher auch, zwar nur einmal pro Quartal. Aber zum Einlösen von e-Rezepten in der Apotheke wird die Versichertenkarte Ihres Kindes jedes Mal benötigt. Dabei werden KEINE Daten auf dem Chip der Versichertenkarte gespeichert. Die Daten über verordnete Medikamente in der Praxis werden elektronisch verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen und beim Einlösen in der Apotheke von diesem Dienst abgerufen. Dafür benötigen Sie KEINE PIN.

Wichtig:

Hilfsmittel (z.B. Inhalierhilfen) und Rezepturen für Salben (z.B. bei Neurodermitis) müssen aktuell weiterhin auf einem Papierrezept verordnet werden.

Privat versicherte Patienten:

Privat versicherte Patienten erhalten aktuell weiterhin blaue Papierrezepte.
Weitere Informationen zum e-Rezept erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder
auf der Homepage der gematik

Unser Team erwartet
Sie und Euch

Dr. med. Stefan Kusserow

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin,
Neu- und Frühgeborenenheilkunde
(Neonatologie)

für Details bitte

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