RSV-Prophylaxe
Liebe Eltern!
Sie werden bereits von dem Thema RSV-Prophylaxe für Säuglinge gehört haben.
Was ist RSV?
Das RS-Virus ist weltweit verbreitet und einer der häufigsten Erreger von schweren Atemwegsinfektionen, vor allem bei Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Eine Infektion wird über Tröpfchen übertragen (wie eine Grippe) und führt sehr häufig zu Krankenhauseinweisungen, wo die Kinder zusätzlich Sauerstoff und auch Infusionen erhalten.
Es beginnt mit einem Schnupfen, dann folgt starker Husten mit starken Halsschmerzen. Fieber ist häufig. Nicht jede RSV-Infektion verläuft schwer, aber das Risiko ist hoch. Es kann dann zusätzlich zu Atemnot kommen. Der Allgemeinzustand verschlechtert sich, bei Babys zeigt sich das mit Trinkverweigerung und Erbrechen. Es kann auch weitergehen bis zu starkem Flüssigkeitsverlust und einer Virus-Lungenentzündung.
Die RSV-Infektion lässt sich, wie die Grippe, nicht heilen. Die erkrankten Säuglinge erholen sich zwar, haben aber sehr häufig auch später mit Asthma zu tun.
RSV-Infektionen treten – wie die Grippe – gehäuft zwischen Oktober und März auf.
Die Forschung hat jetzt tatsächlich eine Schutz-Impfung gegen RSV entwickelt, die RSV-Prophylaxe.
Seit Ende Juni 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Beginn der Saison 2024/2025 allen Neugeborenen und Säuglingen zur Verhinderung schwerer RSV-Erkrankungen eine Impfung. Dabei wird der Antikörper “Nirsevimab”, Handelsname Beyfortus®, einmalig geimpft. Auch in unserer Praxis können Sie Ihr Kind gegen RSV impfen lassen.
Die RSV-Prophylaxe ist kostenfrei, es muss keine Vorab-Bezahlung erfolgen; es genügt, dass der Säugling einen gültigen Versicherungsschutz hat.
Die RSV-Prophylaxe wird seit Herbst 2024 auch durch die Geburtsklinken durchgeführt. Jedes Neugeborene erhält, nach Zustimmung durch die Eltern, die Impfung direkt nach Geburt. Auch Schwangere können geimpft werden. Dabei gilt, dass gesunde Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben, nicht geimpft werden. Wurde die Schwangere geimpft, aber das Neugeborene kommt mit Risikofaktoren zur Welt, sollte das Neugeborene geimpft werden. Die Risikofaktoren sind: Frühgeborene, BPD (bronchopulmonale Dysplasie), schwere Herzfehler, syndromale Erkrankungen wie Trisomie 21, neuromuskuläre Erkrankungen oder schwere Immundefizienz. Auch Neugeborene, bei der die Mutter in einem Zeitraum von weniger als 2 Wochen vor der Geburt geimpft wurde, sollten geimpft werden.
Bei ambulanten Geburten erfolgt die Impfung gerne auch in unserer Praxis bei der U2-Untersuchung (3.-10. Lebenstag).
Für alle älteren Säuglinge gilt diese offizielle Vorgabe:
- alle Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten
- das höchste Risiko für schwere RSV-Erkrankungen besteht bei Säuglingen unter 6 Monaten in ihrer 1. RSV-Saison; Kinder, die bereits eine 1. RSV-Saison erlebt haben, also vor April geboren sind, haben sehr wahrscheinlich schon mindestens eine schwache RSV-Infektion durchgemacht und so eine natürliche Immunität entwickelt; daher werden sie nicht geimpft
- seit August 2024 ist die RSV-Prophylaxe auch in der 2. RSV-Saison bei Kindern im Alter < 24 Monaten zugelassen, die ein hohes Risiko für schwere RSV-Infektionen haben; das sind Frühgeborene im Alter < 6 Monaten, Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie (BPD), mit schweren angeborenen Herzfehlern, mit neuromuskulären Erkrankungen, mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21 sowie mit Immundefizienz
Die Impfung mit “Nirsevimab”= Beyfortus®
- Einmaldosis, intramuskulär in den Oberschenkel
- kann zeitgleich mit oder in beliebigem Abstand zu den üblichen Impfungen erfolgen
Reife Neugeborene, Säuglinge und aus der Klinik entlassene Frühgeborene:
- bei einem Gewicht < 5 kg: Dosis 50 mg (0,5 ml)
- bei einem Gewicht ≥ 5 kg: Dosis 100 mg (1 ml)
Kinder im 2. Lebensjahr:
- Einmaldosis 200 mg; es werden zwei 100 mg-Dosen verabreicht
Damit wir Ihren Säugling schützen können, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Vor der Unterschrift muss eine schriftliche Aufklärung erfolgen. Selbstverständlich klärt Dr. Kusserow bei Wunsch auch mündlich darüber auf.
Hier finden Sie:
Sie können beide ausdrucken und ausgefüllt zur Impfung mitbringen. Beide Bögen liegen aber auch in der Praxis aus.
Weitere Informationen zum Thema RSV-Prophylaxe für Säuglinge finden Sie auf folgenden Seiten:
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/
https://www.forum-impfen.de/krankheitsbilder/179-rsv
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html
Sprechen Sie uns also gerne auf einen Termin für die RSV-Prophylaxe an.
Ihr Praxisteam Dr. Kusserow