RSV-Prophylaxe

Liebe Eltern!

Hiermit möchten wir Sie zum Thema RSV-Prophylaxe für Säuglinge informieren. Seit 2024 sind diese RSV-„Impfungen“ auch in unserer Praxis möglich.

Es gilt diese offizielle Vorgabe der STIKO:

  • alle Säuglinge, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst in der Geburtsklinik erhalten
  • alle Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison (also im Herbst/Winter) erhalten
  • Kinder, die bereits eine 1. RSV-Saison erlebt haben, also vor April geboren sind, aber noch nicht geimpft wurden (z.B., da die Eltern die RSV-Prophylaxe nicht wünschten), werden mit Beginn der folgenden RSV-Saison nicht mehr geimpft; denn sie haben sehr wahrscheinlich schon mindestens eine schwache RSV-Infektion durchgemacht und so eine natürliche Immunität (Abwehr) entwickelt

  • Kinder mit hohem Risiko für schwere RSV-Infektionen sollten bis zum Alter < 24 Monaten geimpft werden; dazu gehören Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie (BPD) sowie Kinder mit schweren angeborenen Herzfehlern

Die RSV-Prophylaxe ist kostenfrei, es muss keine Vorab-Bezahlung erfolgen; es genügt, dass der Säugling einen gültigen Versicherungsschutz hat.

Hier finden Sie:

Aufklärungsbogen RSV-Prophylaxe

Weitere Informationen zum Thema RSV-Prophylaxe für Säuglinge finden Sie hier:

https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/

https://www.forum-impfen.de/krankheitsbilder/179-rsv

Sprechen Sie uns also gerne auf einen Termin für die RSV-Prophylaxe an.

Ihr Praxisteam Dr. Kusserow